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Die Gremien der Gemeinde:

Die Gremien - Kirchenvorstand und Kirchortrat - werden in unserem Bistum aktuell für 4 Jahre gewählt. Im Leben für die kirchliche Gemeinde kommt den gewählten Gremien eine besondere Bedeutung zu. Sie sind das Bindeglied zwischen den Gemeindemitgliedern und den hauptamtlichen MitarbeiterInnen.

 

 

Gremienwahl am 9. März 2025

  • KirchenVorstand (KV)

Der KV wird gewählt, verwaltet die Vermögen in der Kirchengemeinde und vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr nach Außen. Er

  1. trägt somit Verantwortung für Finanz- und Baufragen sowie für die Arbeit der Pfarrei
  2. erstellt den Haushaltsplan für das kommende Jahr
  3. prüft die Jahresrechnung für das vergangene Jahr.
  4. ist verpflichtet, Nachteile für die Vermögen in der Kirchengemeinde abzuwenden.

Zu dieser Aufgabenerfüllung arbeitet der Kirchenvorstand vertrauensvoll und auf Augenhöhe mit den anderen Gremien der Kirchengemeinde und der Kirchenaufsicht des Bischöflichen Ordinariats zusammen. 

Der Kirchenvorstand tagt in nicht-öffentlichen Sitzungen. Seine Beschlüsse bedürfen im Rahmen des Genehmigungskatalogs nach § 20 KVVG der kirchenaufsichtlichen Genehmigung.

 

  • PfarreiRat (PR)

Der PR wird aus Delegierten der KOR gebildet und gestaltet in gemeinsamer Verantwortung der Getauften und Gefirmten aus den verschiedenen Kirchorten die Gesamtpastoral in der Pfarrei. Er koordiniert zusammen mit dem Pfarrer/der Pfarreileitung und den weiteren hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter:innen die Zusammenarbeit zwischen den Kirchorten.

 

In diesem Zusammenhang kommen ihm insbesondere folgende Aufgaben zu:

  1. Beratung und Unterstützung des Pfarrers/der Pfarreileitung in den pastoralen Belangen, die die Pfarrei betreffen, unter Einbeziehung der Perspektive der verschiedenen Kirchorte
  2. Planung und Koordination der baulichen Anforderungen und pastoralen Aktivitäten in den Kirchorten sowie Priorisierung dieser im Rahmen der Haushaltplanung des Kirchenvorstands 
  3. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Pfarrei und Beratung über Beauftragungen von Engagierten in verschieden Bereichen, z. B. die Beauftragungen für Diakonats- und Kommunionhelfer:innen muss vom Pfarreirat bestätigt werden 
  4. Beobachtung der Entstehung und Entwicklung kirchlichen Lebens in der Pfarrei, Einbezug von Einrichtungen und Initiativen in die Mitarbeit und Entscheidung über die Eigenschaft als „Kirchort“
  5. Beschwerdestelle auf Pfarreiebene bei Konflikten zwischen Kirchorten
  6. Wahl einer Vertretung in den Katholikenrat des Bistums Erfurt, der – falls er nicht schon Mitglied ist – mit der Wahl in den Katholikenrat Mitglied des Pfarreirates wird
  7. Wahl einer Vertretung in den Kirchenvorstand

 

  • KirchOrtRat (KOR)

Der KOR wird gewählt und ist das entscheidende pastorale Gremium im Bistum Erfurt. Denn die Kirchorträte haben das Ohr an der konkreten Basis vor Ort. Der Kirchortrat soll das kirchliche Leben vor Ort gestalten – so, wie es für die Menschen gut ist. Konkrete Aufgaben können z.B. sein:

  1. Gestaltung von Veranstaltungen und Festen
  2. Versammlung von Gruppen und Kreisen zur eigenständigen Feier von Gottesdiensten sowie zu anderen Treffen
  3. Funktion des Ansprechpartners für andere gesellschaftliche Akteure vor Ort
  4. Projektbezogene Zusammenarbeit mit der Kommune und anderen christlichen Gemeinden
  5. Sorge um die Gebäude und Liegenschaften des Kirchortes
  6. Mitarbeit im Pfarreirat
  7. Information an den Pfarrer/die Pfarreileitung und die hauptamtlichen Mitarbeiter:innen der Pfarrei bezüglich der Situation des Kirchortes

Dabei gibt es zwei Grenzen: den Etat der Pfarrei und den Dienstplan der Hauptamtlichen. Den Kirchorten stehen nach der Ordnung Mittel zur Verfügung, aber größere Ausgaben müssen geplant, gemeinsam im Pfarreirat besprochen und vom Kirchenvorstand beschlossen werden. Die Hauptamtlichen sind auf Pfarreiebene eingesetzt und entscheiden auf dieser Ebene, wie sie Aufgaben verteilen. Aktivitäten für den Kirchort müssen hier also teilweise mit eigenen Kräften geplant und durchgeführt werden. Deshalb muss der Kirchortrat schauen, welche Ideen allein verwirklicht werden können. Hier kann es gut sein, sich mit Partner:innen im Ort oder mit anderen Kirchorten zusammen zu tun. Wichtig ist: Sie müssen nicht alles ersetzen oder erhalten, was früher durch Hauptamtliche gemacht wurde!

Vorüberlegungen von Aktivitäten: 

•    Wofür haben wir Leute? Wofür finden wir begeisterte Mitstreiter:innen?
•    Wer kann die Menschen ansprechen?
•    Was wollen wir und was können wir hier – so lauten die Kernfragen. Dabei realistisch zu bleiben, ist manchmal ernüchternd, aber lohnend.
•    Wo ist es gut, etwas zu lassen?
•    Wo sehen wir neue Impulse?

Solche Fragen halten vielleicht von sich vordrängelnden Aufgaben ab, aber führen am Ende zu mehr Zufriedenheit und weniger Überlastung.

Kirchenvorstand  (KV)

Pfarreirat  (PR)

Kirchortrat (KOR) Bischofferode

Kirchortrat (KOR) Holungen

Kirchortrat (KOR) Neustadt

Dies ist die Homepage der Pfarrgemeinde Sankt Marien Bischofferode.

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